Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/23/2008XXIV
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die AbfallbilanzV verpflichtet alle Abfallsammler und -behandler, jährlich eine elektronische Jahresabfallbilanz zu melden, um Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen zu dokumentieren.Schwerpunkte
- Einführung einer bundeseinheitlichen Jahresabfallbilanzmeldung für alle Abfallsammler und -behandler.
- Elektronische Aufzeichnungen von Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle müssen nach den Vorgaben des Anhang 2 geführt werden.
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