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Änderung der Abfallverzeichnisverordnung 2008 Verordnung vom 12/23/2008
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/23/2008XXIV
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 498/2008 aktualisiert das österreichische Abfallverzeichnis, führt neue Zuordnungskriterien und Abfallarten ein und legt fest, dass gefährliche Abfälle auch nach Stabilisierung gefährlich bleiben.

Schwerpunkte

  • Das Abfallverzeichnis umfasst alle in Tabelle 1 der ÖNORM S 2100 gelisteten Abfallarten, die über das EDM‑Portal veröffentlicht werden.
  • Die Zuordnung eines Abfalls erfolgt nach den Vorgaben von Anlage 5, wobei gefährliche Eigenschaften aus Anlage 3 zu berücksichtigen sind; erforderliche Analysen müssen nach Anlage 4 durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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