<!--[-->Änderung der Abfallverzeichnisverordnung 2008<!--]-->
Änderung der Abfallverzeichnisverordnung 2008
Verordnung vom 23.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 498/2008 aktualisiert das österreichische Abfallverzeichnis, führt neue Zuordnungskriterien und Abfallarten ein und legt fest, dass gefährliche Abfälle auch nach Stabilisierung gefährlich bleiben.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/23/2008XXIV
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 498/2008 aktualisiert das österreichische Abfallverzeichnis, führt neue Zuordnungskriterien und Abfallarten ein und legt fest, dass gefährliche Abfälle auch nach Stabilisierung gefährlich bleiben.

Schwerpunkte

  • Das Abfallverzeichnis umfasst alle in Tabelle 1 der ÖNORM S 2100 gelisteten Abfallarten, die über das EDM‑Portal veröffentlicht werden.
  • Die Zuordnung eines Abfalls erfolgt nach den Vorgaben von Anlage 5, wobei gefährliche Eigenschaften aus Anlage 3 zu berücksichtigen sind; erforderliche Analysen müssen nach Anlage 4 durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP


1B - Burgenland Süd


Regionalpolitik und Volksgruppen


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.