Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/7/2008XXIII
Bildung
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 regelt die finanzielle Unterstützung von Studierenden an fünf privaten Universitäten. Sie legt fest, wer förderungsberechtigt ist, wie lange die Förderung dauert, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind und wann Rückzahlungen nötig werden. Außerdem enthält sie Übergangs- und Aufhebungsbestimmungen.Schwerpunkte
- Förderungsberechtigte Personen sind Studierende, die an einer der fünf genannten privaten Universitäten zugelassen sind und die Voraussetzungen des Studienförderungsgesetzes erfüllen.
- Die maximale Förderungsdauer richtet sich nach der Art des Studiums: für Bachelor‑Studiengänge mit sechs Semestern Dauer sieben Semester, bei acht Semestern neun Semester; für Master‑ und Doktoratsstudiengänge fünf bzw. sieben Semester; für das Diplomstudium Humanmedizin zwölf Semester.
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