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Gebühren für Grundbuchabfragen (GDBV‑2009)
Verordnung vom 29.12.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für Grundbuchabfragen Gebühren an den Bund zu zahlen sind – 0,28 € pro zehn Datenzeilen bzw. Auszug aus der Digitalen Katastralmappe und 1,09 € pro Transaktion bei Anfragen von Körperschaften öffentlichen Rechts – und erlaubt einen vom Justizministerium genehmigten Aufschlag für Endnutzer*innen.
Bundesministerium für Justiz12/29/2008XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass für Grundbuchabfragen Gebühren an den Bund zu zahlen sind – 0,28 € pro zehn Datenzeilen bzw. Auszug aus der Digitalen Katastralmappe und 1,09 € pro Transaktion bei Anfragen von Körperschaften öffentlichen Rechts – und erlaubt einen vom Justizministerium genehmigten Aufschlag für Endnutzer*innen.

Schwerpunkte

  • Für jede Grundbuchabfrage werden feste Gebühren erhoben: 0,28 € pro zehn alphanumerische Datenzeilen bzw. für einen Auszug aus der Digitalen Katastralmappe.
  • Bei Anfragen an Körperschaften öffentlichen Rechts gilt ein erhöhter Satz von 1,09 € pro Transaktion.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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9 - Wien



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