Zusammenfassung
Die Verordnung 503/2008 ergänzt die Saatgutverordnung 2006 um einen neuen Paragraphen zu Erhaltungssorten, passt EU‑Richtlinien‑Verweise an und fügt neue Pflanzeneinträge in die Anlage ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/29/2008XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 503/2008 ergänzt die Saatgutverordnung 2006 um einen neuen Paragraphen zu Erhaltungssorten, passt EU‑Richtlinien‑Verweise an und fügt neue Pflanzeneinträge in die Anlage ein.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 4a mit dem Titel „Erhaltungssorten“ wird eingefügt. Er regelt die Zulassung, das Inverkehrbringen und die Mengen von Saatgut für traditionelle Sorten.
- Der Verweis auf die EU‑Richtlinie 2004/117/EG wird durch den Hinweis auf die aktuelle Richtlinie 2007/72/EG ersetzt.
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