<!--[-->Änderung der Süßungsmittelverordnung (2008)<!--]-->
Änderung der Süßungsmittelverordnung (2008)
Verordnung vom 08.02.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung 51/2008 ergänzt die Süßungsmittelverordnung: Nur die in Anhang I gelisteten Süßstoffe dürfen verwendet werden, und sie müssen den Reinheitskriterien des Anhangs II entsprechen. § 8 wird um EU‑Richtlinien‑Verweise erweitert.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/8/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 51/2008 ergänzt die Süßungsmittelverordnung: Nur die in Anhang I gelisteten Süßstoffe dürfen verwendet werden, und sie müssen den Reinheitskriterien des Anhangs II entsprechen. § 8 wird um EU‑Richtlinien‑Verweise erweitert.

Schwerpunkte

  • Nur die in Anhang I aufgeführten Süßstoffe dürfen verwendet werden, sofern sie den Reinheitskriterien des Anhangs II entsprechen.
  • § 8 wird um Verweise auf sechs EU‑Richtlinien ergänzt, die die Reinheitsstandards für Süßstoffe festlegen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kdolsky Andrea, Dr. © Parlamentsdirektion

Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.