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Verzeichnis goldener Münzen mit Umsatzsteuerbefreiung für 2008
Verordnung vom 11.02.2008

Zusammenfassung

Die 53. Verordnung legt ein Verzeichnis von Goldmünzen fest, die im Kalenderjahr 2008 von der Umsatzsteuer befreit sind. Sie basiert auf § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 und gilt nur für Münzen mit mindestens 900 ‰ Reinheit.
Bundesministerium für Finanzen2/11/2008XXIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die 53. Verordnung legt ein Verzeichnis von Goldmünzen fest, die im Kalenderjahr 2008 von der Umsatzsteuer befreit sind. Sie basiert auf § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 und gilt nur für Münzen mit mindestens 900 ‰ Reinheit.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erstellt ein Verzeichnis von Goldmünzen, die im Jahr 2008 von der Umsatzsteuer befreit sind.
  • Nur Münzen mit einer Reinheit von mindestens 900 ‰ (900 / 1000) werden anerkannt; niedrigere Reinheiten sind ausgeschlossen.
Dokumente (PDFs)
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