Zusammenfassung
Die 53. Verordnung legt ein Verzeichnis von Goldmünzen fest, die im Kalenderjahr 2008 von der Umsatzsteuer befreit sind. Sie basiert auf § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 und gilt nur für Münzen mit mindestens 900 ‰ Reinheit.Bundesministerium für Finanzen2/11/2008XXIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die 53. Verordnung legt ein Verzeichnis von Goldmünzen fest, die im Kalenderjahr 2008 von der Umsatzsteuer befreit sind. Sie basiert auf § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 und gilt nur für Münzen mit mindestens 900 ‰ Reinheit.Schwerpunkte
- Die Verordnung erstellt ein Verzeichnis von Goldmünzen, die im Jahr 2008 von der Umsatzsteuer befreit sind.
- Nur Münzen mit einer Reinheit von mindestens 900 ‰ (900 / 1000) werden anerkannt; niedrigere Reinheiten sind ausgeschlossen.
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