Ergänzung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr um neue Sicherheits‑ und Nachweisvorschriften
Verordnung vom 14.02.2008Zusammenfassung
Die Verordnung 57/2008 ergänzt die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr um neue Absätze und §§ 4/5, die detaillierte Sicherheitsberichte und Nachweispflichten für Seilbahnbetreiber festlegen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/14/2008XXIII
Verkehr
Arbeitsrecht
Arbeitnehmerschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung 57/2008 ergänzt die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr um neue Absätze und §§ 4/5, die detaillierte Sicherheitsberichte und Nachweispflichten für Seilbahnbetreiber festlegen.Schwerpunkte
- Der Text von § 1 erhält die Absatzbezeichnung (1), um die Struktur der Verordnung zu vereinheitlichen.
- Ein neuer Absatz 2 wird zu § 1 hinzugefügt, der festlegt, dass die Bestimmungen von §§ 4 und 5 auch für Genehmigungsverfahren nach dem Seilbahngesetz gelten.
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