Änderungen der Prüfungsordnung für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Verordnung vom 14.02.2008Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 passt die Prüfungsordnung für berufsbildende mittlere und höhere Schulen an. Sie führt neue Prüfungsbereiche ein, ändert Fristen und legt neue Abläufe für schriftliche und mündliche Prüfungen fest.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur2/14/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 passt die Prüfungsordnung für berufsbildende mittlere und höhere Schulen an. Sie führt neue Prüfungsbereiche ein, ändert Fristen und legt neue Abläufe für schriftliche und mündliche Prüfungen fest.Schwerpunkte
- Der bisherige § 5 Abs. 4 wird gestrichen, sodass die dortige Regelung nicht mehr gilt.
- Für Kandidaten mit viersemestrigen Kollegs‑Praktikum muss die Hauptprüfung innerhalb der ersten sechs Wochen des folgenden Halbjahres abgelegt werden.
Dokumente (PDFs)
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