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Ökostromverordnung 2008 – Festsetzung von Einspeisetarifen für erneuerbare Energieanlagen
Verordnung vom 14.02.2008

Zusammenfassung

Die Ökostromverordnung 2008 legt verbindliche Einspeisetarife für verschiedene erneuerbare Stromquellen fest und bindet diese Tarife für zehn bzw. fünfzehn Jahre ab Inbetriebnahme.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/14/2008XXIII
Energie

Zusammenfassung

Die Ökostromverordnung 2008 legt verbindliche Einspeisetarife für verschiedene erneuerbare Stromquellen fest und bindet diese Tarife für zehn bzw. fünfzehn Jahre ab Inbetriebnahme.

Schwerpunkte

  • Für Photovoltaikanlagen wird ein gestaffelter Preis von 45,99 Cent/kWh (bis 5 kWpeak), 39,99 Cent/kWh (5‑10 kWpeak) und 29,99 Cent/kWh (über 10 kWpeak) festgelegt.
  • Windkraftanlagen erhalten einen einheitlichen Einspeisetarif von 7,54 Cent/kWh.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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