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Ökostromverordnung 2008 – Festsetzung von Einspeisetarifen für erneuerbare Energieanlagen Verordnung vom 2/14/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/14/2008XXIII
Energie

Zusammenfassung

Die Ökostromverordnung 2008 legt verbindliche Einspeisetarife für verschiedene erneuerbare Stromquellen fest und bindet diese Tarife für zehn bzw. fünfzehn Jahre ab Inbetriebnahme.

Schwerpunkte

  • Für Photovoltaikanlagen wird ein gestaffelter Preis von 45,99 Cent/kWh (bis 5 kWpeak), 39,99 Cent/kWh (5‑10 kWpeak) und 29,99 Cent/kWh (über 10 kWpeak) festgelegt.
  • Windkraftanlagen erhalten einen einheitlichen Einspeisetarif von 7,54 Cent/kWh.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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