Ökostromverordnung 2008 – Festsetzung von Einspeisetarifen für erneuerbare Energieanlagen
Verordnung vom 14.02.2008Zusammenfassung
Die Ökostromverordnung 2008 legt verbindliche Einspeisetarife für verschiedene erneuerbare Stromquellen fest und bindet diese Tarife für zehn bzw. fünfzehn Jahre ab Inbetriebnahme.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/14/2008XXIII
Energie
Zusammenfassung
Die Ökostromverordnung 2008 legt verbindliche Einspeisetarife für verschiedene erneuerbare Stromquellen fest und bindet diese Tarife für zehn bzw. fünfzehn Jahre ab Inbetriebnahme.Schwerpunkte
- Für Photovoltaikanlagen wird ein gestaffelter Preis von 45,99 Cent/kWh (bis 5 kWpeak), 39,99 Cent/kWh (5‑10 kWpeak) und 29,99 Cent/kWh (über 10 kWpeak) festgelegt.
- Windkraftanlagen erhalten einen einheitlichen Einspeisetarif von 7,54 Cent/kWh.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.