Ökostromverordnung 2008 – Festsetzung von Einspeisetarifen für erneuerbare Energieanlagen Verordnung vom 2/14/2008
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/14/2008XXIII
Energie
Zusammenfassung
Die Ökostromverordnung 2008 legt verbindliche Einspeisetarife für verschiedene erneuerbare Stromquellen fest und bindet diese Tarife für zehn bzw. fünfzehn Jahre ab Inbetriebnahme.Schwerpunkte
- Für Photovoltaikanlagen wird ein gestaffelter Preis von 45,99 Cent/kWh (bis 5 kWpeak), 39,99 Cent/kWh (5‑10 kWpeak) und 29,99 Cent/kWh (über 10 kWpeak) festgelegt.
- Windkraftanlagen erhalten einen einheitlichen Einspeisetarif von 7,54 Cent/kWh.
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