Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Februar 2008 schafft eine dritte Notarstelle im Sprengel Wiener‑Neustadt mit Sitz in Neunkirchen, wirksam ab dem 1. Jänner 2009, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.Bundesministerium für Justiz2/18/2008XXIII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Februar 2008 schafft eine dritte Notarstelle im Sprengel Wiener‑Neustadt mit Sitz in Neunkirchen, wirksam ab dem 1. Jänner 2009, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.Schwerpunkte
- Eine neue Notarstelle wird im Sprengel des Landesgerichts Wiener‑Neustadt mit Sitz in Neunkirchen eingerichtet.
- Die Errichtung erfolgt auf Basis von § 9 der Notariatsordnung, die die Möglichkeit zur Einrichtung zusätzlicher Notarstuben vorsieht.
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