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Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen
Verordnung vom 18.02.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 18. Februar 2008 schafft eine dritte Notarstelle im Sprengel Wiener‑Neustadt mit Sitz in Neunkirchen, wirksam ab dem 1. Jänner 2009, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.
Bundesministerium für Justiz2/18/2008XXIII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 18. Februar 2008 schafft eine dritte Notarstelle im Sprengel Wiener‑Neustadt mit Sitz in Neunkirchen, wirksam ab dem 1. Jänner 2009, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.

Schwerpunkte

  • Eine neue Notarstelle wird im Sprengel des Landesgerichts Wiener‑Neustadt mit Sitz in Neunkirchen eingerichtet.
  • Die Errichtung erfolgt auf Basis von § 9 der Notariatsordnung, die die Möglichkeit zur Einrichtung zusätzlicher Notarstuben vorsieht.
Dokumente (PDFs)
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