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Errichtung einer dritten Notarstelle in Neunkirchen Verordnung vom 2/18/2008
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Bundesministerium für Justiz2/18/2008XXIII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 18. Februar 2008 schafft eine dritte Notarstelle im Sprengel Wiener‑Neustadt mit Sitz in Neunkirchen, wirksam ab dem 1. Jänner 2009, basierend auf § 9 der Notariatsordnung.

Schwerpunkte

  • Eine neue Notarstelle wird im Sprengel des Landesgerichts Wiener‑Neustadt mit Sitz in Neunkirchen eingerichtet.
  • Die Errichtung erfolgt auf Basis von § 9 der Notariatsordnung, die die Möglichkeit zur Einrichtung zusätzlicher Notarstuben vorsieht.
Dokumente (PDFs)
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Berger Maria-Margarethe, Dr.




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