Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Installations‑ und Gebäudetechnik (2008)
Verordnung vom 19.02.2008Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 führt den Modullehrberuf Installations‑ und Gebäudetechnik ein, definiert Grund‑, Haupt‑ und Spezialmodule, legt die Ausbildungsdauer (max. 4 Jahre) fest und regelt die Lehrabschluss‑ sowie Zusatzprüfungen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/19/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 führt den Modullehrberuf Installations‑ und Gebäudetechnik ein, definiert Grund‑, Haupt‑ und Spezialmodule, legt die Ausbildungsdauer (max. 4 Jahre) fest und regelt die Lehrabschluss‑ sowie Zusatzprüfungen.Schwerpunkte
- Ein neuer Modullehrberuf "Installations‑ und Gebäudetechnik" wird eingeführt, der aus einem Grundmodul und wahlweise einem Haupt‑ sowie optional einem Spezialmodul besteht.
- Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre für das Grundmodul; mit einem Haupt‑ oder Spezialmodul wird die Gesamtausbildung auf drei bzw. vier Jahre verlängert.
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