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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Installations‑ und Gebäudetechnik (2008) Verordnung vom 2/19/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/19/2008XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 führt den Modullehrberuf Installations‑ und Gebäudetechnik ein, definiert Grund‑, Haupt‑ und Spezialmodule, legt die Ausbildungsdauer (max. 4 Jahre) fest und regelt die Lehrabschluss‑ sowie Zusatzprüfungen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Modullehrberuf "Installations‑ und Gebäudetechnik" wird eingeführt, der aus einem Grundmodul und wahlweise einem Haupt‑ sowie optional einem Spezialmodul besteht.
  • Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre für das Grundmodul; mit einem Haupt‑ oder Spezialmodul wird die Gesamtausbildung auf drei bzw. vier Jahre verlängert.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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