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Werkstofftechnik‑Ausbildungsordnung 2008 Verordnung vom 2/19/2008
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Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit2/19/2008XXIII
Bildung
Wirtschaft
Berufliche Ausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung zum Lehrberuf Werkstofftechnik als Modullehrberuf mit Grund‑, Haupt‑ und optionalem Spezialmodul fest und regelt die Inhalte sowie Ablauf der Lehrabschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Werkstofftechnik wird als Modullehrberuf mit einem Grundmodul, einem Hauptmodul und optionalem Spezialmodul eingerichtet.
  • Die Gesamtausbildungsdauer beträgt drei Jahre; bei Wahl des Spezialmoduls wird sie auf dreieinhalb Jahre verlängert.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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