Änderung der Tierschutz‑Veranstaltungsverordnung (Schutz & Verwendung von Tieren bei Veranstaltungen)
Verordnung vom 22.02.2008Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Tierschutz‑Veranstaltungsverordnung: Titel und Wortlaut werden angepasst, Wildfänge dürfen nicht mehr angeboten werden und Veranstalter müssen Gesundheitsnachweise für Tiere erbringen, insbesondere eine Impfung gegen Wut mindestens 30 Tage vorher.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/22/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Tierschutz‑Veranstaltungsverordnung: Titel und Wortlaut werden angepasst, Wildfänge dürfen nicht mehr angeboten werden und Veranstalter müssen Gesundheitsnachweise für Tiere erbringen, insbesondere eine Impfung gegen Wut mindestens 30 Tage vorher.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird zu „Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über den Schutz und die Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen“ geändert.
- Die Wortfolge „für Gesundheit und Frauen“ wird durch „für Gesundheit, Familie und Jugend“ ersetzt.
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