<!--[-->Änderung der Tierschutz‑Veranstaltungsverordnung (Schutz & Verwendung von Tieren bei Veranstaltungen)<!--]-->
Änderung der Tierschutz‑Veranstaltungsverordnung (Schutz & Verwendung von Tieren bei Veranstaltungen) Verordnung vom 2/22/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/22/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Tierschutz‑Veranstaltungsverordnung: Titel und Wortlaut werden angepasst, Wildfänge dürfen nicht mehr angeboten werden und Veranstalter müssen Gesundheitsnachweise für Tiere erbringen, insbesondere eine Impfung gegen Wut mindestens 30 Tage vorher.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird zu „Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über den Schutz und die Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen“ geändert.
  • Die Wortfolge „für Gesundheit und Frauen“ wird durch „für Gesundheit, Familie und Jugend“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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