Änderung der Tierschutz‑Veranstaltungsverordnung (Schutz & Verwendung von Tieren bei Veranstaltungen) Verordnung vom 2/22/2008
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/22/2008XXIII
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Tierschutz‑Veranstaltungsverordnung: Titel und Wortlaut werden angepasst, Wildfänge dürfen nicht mehr angeboten werden und Veranstalter müssen Gesundheitsnachweise für Tiere erbringen, insbesondere eine Impfung gegen Wut mindestens 30 Tage vorher.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird zu „Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über den Schutz und die Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen“ geändert.
- Die Wortfolge „für Gesundheit und Frauen“ wird durch „für Gesundheit, Familie und Jugend“ ersetzt.
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