Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/25/2008XXIII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt den Altlastenatlas um neun neue belastete Standorte und tritt am 1. März 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, um die Änderungen rechtlich zu begründen.
- Mit Wirkung zum 1. März 2008 treten die neuen Einträge in den Anhängen 3, 4 und 7 der Altlastenatlas‑VO in Kraft.
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