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Altlastenatlas‑Novelle 2008 – Ergänzung um neue Altstandorte
Verordnung vom 25.02.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ergänzt den Altlastenatlas um neun neue belastete Standorte und tritt am 1. März 2008 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/25/2008XXIII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ergänzt den Altlastenatlas um neun neue belastete Standorte und tritt am 1. März 2008 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf die §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, um die Änderungen rechtlich zu begründen.
  • Mit Wirkung zum 1. März 2008 treten die neuen Einträge in den Anhängen 3, 4 und 7 der Altlastenatlas‑VO in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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