<!--[-->Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung an der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien<!--]-->
Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung an der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien Verordnung vom 2/25/2008
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/25/2008XXIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Nebenaufgaben von Bundeslehrern an der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien in deren Lehrverpflichtung umgerechnet werden. Sie definiert wöchentliche Stundenäquivalente für die Leitung praktischer Ausbildungen, IT‑Betreuung und Praktika‑Aufsicht und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Leitung der schulpraktischen und beratungspraktischen Ausbildung wird mit je 4,5 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II angerechnet.
  • Die pädagogisch‑fachliche Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen wird nach Anzahl der Arbeitsplätze gestaffelt (10‑30 Plätze = 4 Wochenstunden, 31‑60 = 5 Wochenstunden, 61‑90 = 6 Wochenstunden) und für jede weitere angefangene Einheit von 30 Plätzen um eine weitere Wochenstunde erweitert.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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