Änderung der Verordnung über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch (2008)
Verordnung vom 27.02.2008Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt die bestehende Regelung für eingedickte Milch und Trockenmilch, definiert Produktkategorien, legt zulässige Zusatzstoffe und Verarbeitungsverfahren fest und führt neue Bestimmungen zur Eiweißstandardisierung ein.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/27/2008XXIII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ergänzt die bestehende Regelung für eingedickte Milch und Trockenmilch, definiert Produktkategorien, legt zulässige Zusatzstoffe und Verarbeitungsverfahren fest und führt neue Bestimmungen zur Eiweißstandardisierung ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt genaue Fett‑ und Trockenmasse‑Grenzwerte für verschiedene Arten von eingedickter Milch (z. B. 15 % Fett, mindestens 26,5 % Trockenmasse) sowie für Trockenmilch (z. B. mindestens 42 % Fett für hochfette Pulver) fest.
- Erlaubte Verarbeitungsverfahren sind Wärmebehandlung (z. B. Sterilisation, UHT), Zusatz von Saccharose und Trocknung, wobei jede Methode für die jeweiligen Produktkategorien vorgeschrieben ist.
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