Novellierung der Verordnung für diätetische Lebensmittel – Fristverlängerungen, EU‑Umsetzung & Mangan‑Anpassung Verordnung vom 2/28/2008
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend2/28/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 passt die Regelungen für diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke an: Sie verlängert Verkaufsfristen bis Ende 2009, setzt EU‑Richtlinien um, lockert vorübergehend Anforderungen für Säuglingsprodukte und ändert die zulässigen Manganwerte.Schwerpunkte
- Erlaubt das Inverkehrbringen von betroffenen Produkten bis zum 31. Dezember 2009, obwohl die neue Verordnung bereits 2008 gilt.
- Setzt die EU‑Richtlinien 1999/21/EG und 2006/141/EG in nationales Recht um, um die Harmonisierung innerhalb der EU sicherzustellen.
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