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Flugsicherungs‑An‑ und Abfluggebühren 2008
Verordnung vom 03.03.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Gebühren für Flugsicherungsdienste beim An‑ und Abflug an den wichtigsten österreichischen Flughäfen fest, definiert wer zahlt und wie die Gebühren berechnet, erhoben und eingetrieben werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/3/2008XXIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Gebühren für Flugsicherungsdienste beim An‑ und Abflug an den wichtigsten österreichischen Flughäfen fest, definiert wer zahlt und wie die Gebühren berechnet, erhoben und eingetrieben werden.

Schwerpunkte

  • Für die Nutzung von Flugsicherungsdiensten beim An‑ und Abflug wird eine Gebühr erhoben, die der Umsatzsteuer unterliegt.
  • Die Gebühr gilt für die Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.
Dokumente (PDFs)
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Faymann Werner

SPÖ


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