<!--[-->Flugsicherungs‑An‑ und Abfluggebühren 2008<!--]-->
Flugsicherungs‑An‑ und Abfluggebühren 2008 Verordnung vom 3/3/2008
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/3/2008XXIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Gebühren für Flugsicherungsdienste beim An‑ und Abflug an den wichtigsten österreichischen Flughäfen fest, definiert wer zahlt und wie die Gebühren berechnet, erhoben und eingetrieben werden.

Schwerpunkte

  • Für die Nutzung von Flugsicherungsdiensten beim An‑ und Abflug wird eine Gebühr erhoben, die der Umsatzsteuer unterliegt.
  • Die Gebühr gilt für die Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Faymann Werner

Faymann Werner

SPÖ


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.