Zusammenfassung
Die 2008er Verordnung ändert die Telekommunikationsgebührenverordnung, hebt einige Gebühren leicht an und führt eine neue Regel ein, wonach bei Frequenzzuteilungen im Zuge einer Bewilligung keine Zuteilungsgebühren zu zahlen sind.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/4/2008XXIII
Gebühren
Regulierung
Telekommunikation
Zusammenfassung
Die 2008er Verordnung ändert die Telekommunikationsgebührenverordnung, hebt einige Gebühren leicht an und führt eine neue Regel ein, wonach bei Frequenzzuteilungen im Zuge einer Bewilligung keine Zuteilungsgebühren zu zahlen sind.Schwerpunkte
- Es wird eine neue Regelung eingeführt, die besagt, dass bei Frequenzzuteilungen im Rahmen einer Bewilligung nach § 81 Abs. 7 TKG 2003 keine Zuteilungsgebühren zu zahlen sind.
- Der Betrag in Lit. B wird von 196,22 € auf 199,56 € erhöht.
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