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Gebühren für Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen Verordnung vom 3/6/2008
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/6/2008XXIII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Gebühren für die Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen fest: 3 000 € Grundgebühr für Einrichtungen, 1 500 € für EinzelprüferInnen plus 300 € pro zugelassener Branchengruppe. Nicht‑amtliche Sachverständige werden nach § 76 AVG behandelt.

Schwerpunkte

  • Für jede Aufsicht‑Prüfung von unabhängigen Prüfeinrichtungen wird eine Grundgebühr von 3 000 € fällig, zuzüglich 300 € für jede zugelassene Branchengruppe.
  • Für jede Aufsicht‑Prüfung von EinzelprüferInnen beträgt die Grundgebühr 1 500 € plus 300 € für jede zugelassene Branchengruppe.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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