Gebühren für Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen Verordnung vom 3/6/2008
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/6/2008XXIII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Gebühren für die Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen fest: 3 000 € Grundgebühr für Einrichtungen, 1 500 € für EinzelprüferInnen plus 300 € pro zugelassener Branchengruppe. Nicht‑amtliche Sachverständige werden nach § 76 AVG behandelt.Schwerpunkte
- Für jede Aufsicht‑Prüfung von unabhängigen Prüfeinrichtungen wird eine Grundgebühr von 3 000 € fällig, zuzüglich 300 € für jede zugelassene Branchengruppe.
- Für jede Aufsicht‑Prüfung von EinzelprüferInnen beträgt die Grundgebühr 1 500 € plus 300 € für jede zugelassene Branchengruppe.
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