Zusammenfassung
Die Tierimpfstoff‑Verordnung 2008 erlaubt für ein Jahr die Nutzung von drei nicht in Österreich zugelassenen Impfstoffen gegen bestimmte Tierseuchen, verlangt Meldung der Einfuhr und Impfung durch Tierärzte.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/12/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Tierimpfstoff‑Verordnung 2008 erlaubt für ein Jahr die Nutzung von drei nicht in Österreich zugelassenen Impfstoffen gegen bestimmte Tierseuchen, verlangt Meldung der Einfuhr und Impfung durch Tierärzte.Schwerpunkte
- Die Verordnung erlaubt für das Jahr 2008 die Anwendung von drei nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen – Chevivac‑S, Colombovac PMV/Pox und Heptavac P plus – gegen bestimmte Tierseuchen.
- Die Einfuhr dieser Impfstoffe muss nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz gemeldet werden.
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