Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/14/2008XXIII
Gesundheit
Chemikalien
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2008 ändert die Kosmetikverordnung, führt Übergangsfristen für bestimmte Stoffe ein und setzt EU‑Richtlinien in österreichisches Recht um.Schwerpunkte
- Für Stoffe der Anlage 1 (Nummern 1244‑1328) gilt eine Übergangsfrist bis zum 18. Juni 2008, in der sie weiterhin hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden dürfen.
- Für Stoffe der Anlage 2 (Erster Teil, Nummern 26‑43, 47 und 56) gilt eine Übergangsfrist bis zum 19. März 2009.
Dokumente (PDFs)
