<!--[-->Änderung der Kosmetikverordnung 2008 – Übergangsfristen & neue Stofflisten<!--]-->
Änderung der Kosmetikverordnung 2008 – Übergangsfristen & neue Stofflisten Verordnung vom 3/14/2008
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/14/2008XXIII
Gesundheit
Chemikalien
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2008 ändert die Kosmetikverordnung, führt Übergangsfristen für bestimmte Stoffe ein und setzt EU‑Richtlinien in österreichisches Recht um.

Schwerpunkte

  • Für Stoffe der Anlage 1 (Nummern 1244‑1328) gilt eine Übergangsfrist bis zum 18. Juni 2008, in der sie weiterhin hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden dürfen.
  • Für Stoffe der Anlage 2 (Erster Teil, Nummern 26‑43, 47 und 56) gilt eine Übergangsfrist bis zum 19. März 2009.
Dokumente (PDFs)
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Kdolsky Andrea, Dr.




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