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Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2007 – Zusätzliche 30 €‑Prämie
Verordnung vom 10.01.2008

Zusammenfassung

Die Verordnung gewährt im Jahr 2007 für jede geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro. Zuständig für die Umsetzung ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA).
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/10/2008XXIII
Finanzwesen
Agrarpolitik
Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung gewährt im Jahr 2007 für jede geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro. Zuständig für die Umsetzung ist die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA).

Schwerpunkte

  • Für jede im Jahr 2007 geförderte Mutterkuh oder Kalbin erhalten Landwirte eine zusätzliche Prämie von 30 Euro.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung der Verordnung verantwortlich.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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