Tiertransport‑Ausbildungsverordnung (TT‑AusbVO) – Regelungen zur Ausbildung und Zertifizierung von Tiertransportpersonal Verordnung vom 3/14/2008
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/14/2008XXIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Kenntnisse und Schulungen Personen benötigen, die Tiere transportieren, an Sammelstellen arbeiten oder Transportkontrollen durchführen. Sie definiert Lehrgangszeiten, Prüfungsanforderungen und die Ausstellung eines Befähigungsnachweises.Schwerpunkte
- Grundlegende Ausbildungsanforderungen: mindestens acht Unterrichtsstunden und achtzig Praxisstunden unter Aufsicht eines qualifizierten Ausbilders.
- Für Personen mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung reicht ein verkürzter Lehrgang von vier Unterrichtsstunden.
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