<!--[-->Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße<!--]-->
Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße Verordnung vom 3/19/2008
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/19/2008XXIII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet für den Bau der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße in den Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes von 1971, um das Planungsgebiet zu deklarieren.
  • Das Planungsgebiet deckt das Gelände ab, das in den Lageplänen 1‑4 (Plannummern 305 2319/10019/0‑407/00000/S1/V bis 305 2319/10022/0‑407/00000/S1/V) ausgewiesen ist.
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