Zusammenfassung
Die Verordnung 99/2008 führt eine eingeschränkte Zusatzprüfung für bestimmte elektrotechnische Lehrberufe ein und passt die Paragraphen‑Nummerierung in der Ausbildungsordnung für Elektroinstallationstechnik an. Sie tritt am 1. April 2008 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 99/2008 führt eine eingeschränkte Zusatzprüfung für bestimmte elektrotechnische Lehrberufe ein und passt die Paragraphen‑Nummerierung in der Ausbildungsordnung für Elektroinstallationstechnik an. Sie tritt am 1. April 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Absolventen der Lehrberufe Elektroanlagentechnik oder Elektroenergietechnik können nach ihrer regulären Abschlussprüfung eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Elektrobetriebstechnik (ohne Schwerpunkt Prozessleittechnik) ablegen.
- Absolventen der Lehrberufe Betriebselektriker oder Elektrobetriebstechnik (mit Schwerpunkt Prozessleittechnik) können ebenfalls eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Elektrobetriebstechnik ablegen, wobei die praktische Aufgabe sich auf steuerungstechnische Arbeitsproben beschränkt.
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