Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit3/27/2008XXIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 99/2008 führt eine eingeschränkte Zusatzprüfung für bestimmte elektrotechnische Lehrberufe ein und passt die Paragraphen‑Nummerierung in der Ausbildungsordnung für Elektroinstallationstechnik an. Sie tritt am 1. April 2008 in Kraft.Schwerpunkte
- Absolventen der Lehrberufe Elektroanlagentechnik oder Elektroenergietechnik können nach ihrer regulären Abschlussprüfung eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Elektrobetriebstechnik (ohne Schwerpunkt Prozessleittechnik) ablegen.
- Absolventen der Lehrberufe Betriebselektriker oder Elektrobetriebstechnik (mit Schwerpunkt Prozessleittechnik) können ebenfalls eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Elektrobetriebstechnik ablegen, wobei die praktische Aufgabe sich auf steuerungstechnische Arbeitsproben beschränkt.
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