Kundmachung von Änderungen der Patent‑Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses Verordnung vom 5/15/2009
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten5/15/2009XXIV
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Beschlüsse zur Änderung der Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum internationalen Patentvertrag in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes öffentlich einsehbar gemacht werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das BGBlG als Rechtsgrundlage für die Kundmachung.
- Beschlüsse vom 12. Nov 2007, 15. Mai 2008 und 29. Sep 2008, die Änderungen an der Ausführungsordnung und dem Gebührenverzeichnis vornehmen, werden öffentlich in der Patentamts‑Bibliothek ausgelegt.
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