Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz1/13/2009XXIV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2009 neue Beitragssätze für Landwirte, eine monatliche Höchstbeitragsgrundlage von 4 020 € und einen höheren Betrag von 19,09 € im Beamten‑KUVG fest.Schwerpunkte
- Die Hundertsätze nach § 23 Abs. 2 BSVG werden für das Jahr 2009 auf neue Werte festgelegt.
- Ab dem 1. Jänner 2009 wird die monatliche Höchstbeitragsgrundlage auf 4 020,00 € festgesetzt.
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