Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/3/2009XXIV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle Mitarbeitenden des Bundesministeriums für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einen plastischen Dienstausweis erhalten, der zur Identifikation dient und bei jeder Außendiensthandlung vorgezeigt werden muss.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des Bundesministeriums für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie deren nachgeordneten Dienststellen.
- Aktiven Bediensteten wird ein Dienstausweis ausgestellt, sofern keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen.
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