<!--[-->Änderung der Studienbeitragsverordnung für Pädagogische Hochschulen (2009)<!--]-->
Änderung der Studienbeitragsverordnung für Pädagogische Hochschulen (2009) Verordnung vom 4/6/2009
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/6/2009XXIV
Bildung
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die 102. Verordnung von 2009 ändert die Hochschul‑Studienbeitragsverordnung und legt fest, dass Lehramtsstudierende an Pädagogischen Hochschulen, die bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, Beiträge zahlen müssen; sie führt zudem neue Regeln zur Ermittlung der beitragsfreien Zeit ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Studierende an Pädagogischen Hochschulen im Erststudium Lehramt, die die Voraussetzungen des Hochschulgesetzes nicht erfüllen.
  • Die Regelungen zum Erlass und zur Rückerstattung von Studienbeiträgen bleiben von dieser Änderung unberührt.
Dokumente (PDFs)
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