<!--[-->Änderung der Studienbeitragsverordnung für Pädagogische Hochschulen (2009)<!--]-->
Änderung der Studienbeitragsverordnung für Pädagogische Hochschulen (2009)
Verordnung vom 06.04.2009

Zusammenfassung

Die 102. Verordnung von 2009 ändert die Hochschul‑Studienbeitragsverordnung und legt fest, dass Lehramtsstudierende an Pädagogischen Hochschulen, die bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, Beiträge zahlen müssen; sie führt zudem neue Regeln zur Ermittlung der beitragsfreien Zeit ein.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/6/2009XXIV
Bildung
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die 102. Verordnung von 2009 ändert die Hochschul‑Studienbeitragsverordnung und legt fest, dass Lehramtsstudierende an Pädagogischen Hochschulen, die bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, Beiträge zahlen müssen; sie führt zudem neue Regeln zur Ermittlung der beitragsfreien Zeit ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Studierende an Pädagogischen Hochschulen im Erststudium Lehramt, die die Voraussetzungen des Hochschulgesetzes nicht erfüllen.
  • Die Regelungen zum Erlass und zur Rückerstattung von Studienbeiträgen bleiben von dieser Änderung unberührt.
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