Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/6/2009XXIV
Bildung
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die 102. Verordnung von 2009 ändert die Hochschul‑Studienbeitragsverordnung und legt fest, dass Lehramtsstudierende an Pädagogischen Hochschulen, die bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, Beiträge zahlen müssen; sie führt zudem neue Regeln zur Ermittlung der beitragsfreien Zeit ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Studierende an Pädagogischen Hochschulen im Erststudium Lehramt, die die Voraussetzungen des Hochschulgesetzes nicht erfüllen.
- Die Regelungen zum Erlass und zur Rückerstattung von Studienbeiträgen bleiben von dieser Änderung unberührt.
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