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Festsetzung des Lohnzuschlags für die Winterfeiertagsregelung (2009)
Verordnung vom 06.04.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Lohnzuschlag von 1,2‑fach des um 20 % erhöhten Kollektivstundenlohns für Bauarbeiter während der Winterfeiertage fest. Gültig vom 1. April 2009 bis zum 30. November 2009.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/6/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Lohnzuschlag von 1,2‑fach des um 20 % erhöhten Kollektivstundenlohns für Bauarbeiter während der Winterfeiertage fest. Gültig vom 1. April 2009 bis zum 30. November 2009.

Schwerpunkte

  • Ein Lohnzuschlag von dem 1,2‑fachen des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns wird für die Winterfeiertagsregelung festgesetzt.
  • Die Verordnung gilt ausschließlich für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung, also für Bauarbeiter, die dort beschäftigt sind.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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