Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/6/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Lohnzuschlag von 1,2‑fach des um 20 % erhöhten Kollektivstundenlohns für Bauarbeiter während der Winterfeiertage fest. Gültig vom 1. April 2009 bis zum 30. November 2009.Schwerpunkte
- Ein Lohnzuschlag von dem 1,2‑fachen des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns wird für die Winterfeiertagsregelung festgesetzt.
- Die Verordnung gilt ausschließlich für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung, also für Bauarbeiter, die dort beschäftigt sind.
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