Bundesministerium für Inneres1/13/2009XXIV
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ab dem 1. Jänner 2009 Zivildienstleistende €286,10 Grundvergütung und einen Zuschlag von €156,80 erhalten.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes von 1986.
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf €286,10 festgesetzt.
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