Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/20/2009XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 112. Verordnung von 2009 ändert die Pflanzenschutzverordnung: Sie definiert große Palmen bestimmter Arten und aktualisiert zahlreiche Verweise auf EU‑Richtlinien, sodass die neuen Bestimmungen am 1. April 2009 gelten.Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt definiert eine Liste von Palmenarten, deren Stamm an der Basis einen Durchmesser von mehr als 5 cm hat.
- Der Verweis auf die alte EU‑Richtlinie 2002/36/EG wird durch die aktuelle Richtlinie 2009/7/EG ersetzt.
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