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Aufhebung der Verordnung zur elektronischen Einsicht in Geschäftsbehelfe im Exekutionsverfahren
Verordnung vom 21.04.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 1. April 2009 hebt die bisherige Regelung zur elektronischen Einsicht in Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens auf. Damit entfällt die Möglichkeit, digitale Akten im Vollstreckungsprozess abzurufen.
Bundesministerium für Justiz4/21/2009XXIV
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 1. April 2009 hebt die bisherige Regelung zur elektronischen Einsicht in Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens auf. Damit entfällt die Möglichkeit, digitale Akten im Vollstreckungsprozess abzurufen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die seit 1996 geltende Regelung zur elektronischen Einsicht in Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens auf.
  • Durch die Aufhebung entfällt die Möglichkeit, digitale Akten im Vollstreckungsprozess abzurufen; Behörden und Beteiligte müssen wieder auf Papierunterlagen zurückgreifen.
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