Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/22/2009XXIV
Umwelt
Verkehr
Logistik
Zusammenfassung
Die Verordnung 118/2009 legt für das Jahr 2009 ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t auf bestimmten Autobahnen und zu definierten Zeiten fest, enthält jedoch zahlreiche Ausnahmen für wichtige Lieferungen und kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot gilt am 25. April, 2. Juni und 5. Dezember 2009 für LKW über 7,5 t auf der A12 (Inntalautobahn) und A13 (Brennerautobahn), wenn das Ziel Italien oder ein Land ist, das über Italien erreicht wird.
- An allen Samstagen vom 4. Juli bis 29. August 2009 von 9 bis 15 Uhr gilt ein Fahrverbot auf denselben Autobahnen, wenn das Ziel Italien ist; am 3. Oktober von 0 bis 15 Uhr gilt ein Verbot für Ziele in Deutschland.
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