Zusammenfassung
Die 120. Verordnung von 2009 ändert die Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung, indem sie im Anhang neue Zeilen einfügt, alte Einträge aktualisiert und einige Zeilen entfernt. Damit wird die technische Dokumentation von Funk‑Schnittstellen auf den Stand vom 02.02.2009 gebracht.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/27/2009XXIV
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die 120. Verordnung von 2009 ändert die Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung, indem sie im Anhang neue Zeilen einfügt, alte Einträge aktualisiert und einige Zeilen entfernt. Damit wird die technische Dokumentation von Funk‑Schnittstellen auf den Stand vom 02.02.2009 gebracht.Schwerpunkte
- Im Anhang wird nach der Zeile „FSB‑RR071 20.03.2008 2007/607/A“ die neue Zeile „FSB‑RR072 02.02.2009 2008/344/A“ eingefügt.
- Nach der Zeile „FSB‑RR072 02.02.2009 2008/344/A“ wird die weitere neue Zeile „FSB‑RR073 02.02.2009 2008/344/A“ hinzugefügt.
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