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Änderung der Hochschul‑Studienevidenzverordnung 2009
Verordnung vom 27.04.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Hochschul‑Studienevidenzverordnung, indem sie den Ausdruck „Einzahlung des Studienbeitrages“ durch „erfolgte Inskription“ ersetzt, neue Erhebungs‑ und Berichtstermine festlegt, die Zahl in § 14 von 25 auf 26 anpasst und zusätzliche Kennbuchstaben für verschiedene Studierenden‑Status einführt.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/27/2009XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Hochschul‑Studienevidenzverordnung, indem sie den Ausdruck „Einzahlung des Studienbeitrages“ durch „erfolgte Inskription“ ersetzt, neue Erhebungs‑ und Berichtstermine festlegt, die Zahl in § 14 von 25 auf 26 anpasst und zusätzliche Kennbuchstaben für verschiedene Studierenden‑Status einführt.

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „Einzahlung des Studienbeitrages“ wird in § 10 Abs. 2 und § 11 durch die Formulierung „erfolgte Inskription“ ersetzt.
  • Neue Erhebungsstichtage (15. Dezember und 15. April) sowie Berichtstermine (31. Jänner und 31. Mai) jedes Kalenderjahres werden für die Gesamtevidenz festgelegt.
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