Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/27/2009XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Hochschul‑Studienevidenzverordnung, indem sie den Ausdruck „Einzahlung des Studienbeitrages“ durch „erfolgte Inskription“ ersetzt, neue Erhebungs‑ und Berichtstermine festlegt, die Zahl in § 14 von 25 auf 26 anpasst und zusätzliche Kennbuchstaben für verschiedene Studierenden‑Status einführt.Schwerpunkte
- Der Ausdruck „Einzahlung des Studienbeitrages“ wird in § 10 Abs. 2 und § 11 durch die Formulierung „erfolgte Inskription“ ersetzt.
- Neue Erhebungsstichtage (15. Dezember und 15. April) sowie Berichtstermine (31. Jänner und 31. Mai) jedes Kalenderjahres werden für die Gesamtevidenz festgelegt.
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