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Anzeigepflicht für H1N1‑Infektionen 2009
Verordnung vom 27.04.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 erweitert die Meldepflicht für Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle der Schweinegrippe (H1N1) und hebt damit die ältere Regelung von 2004 auf.
Bundesministerium für Gesundheit4/27/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 erweitert die Meldepflicht für Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle der Schweinegrippe (H1N1) und hebt damit die ältere Regelung von 2004 auf.

Schwerpunkte

  • Die Anzeigepflicht wird auf Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle von H1N1‑Infektionen ausgeweitet.
  • Die frühere Verordnung von 2004 (letzte Fassung 2006) wird mit Inkrafttreten dieser neuen Verordnung aufgehoben.
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Stöger Alois, diplômé

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