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Anzeigepflicht für H1N1‑Infektionen 2009 Verordnung vom 4/27/2009
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Bundesministerium für Gesundheit4/27/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 erweitert die Meldepflicht für Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle der Schweinegrippe (H1N1) und hebt damit die ältere Regelung von 2004 auf.

Schwerpunkte

  • Die Anzeigepflicht wird auf Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle von H1N1‑Infektionen ausgeweitet.
  • Die frühere Verordnung von 2004 (letzte Fassung 2006) wird mit Inkrafttreten dieser neuen Verordnung aufgehoben.
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