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Verbot von DMF‑haltigen Produkten (DMF‑Verordnung)
Verordnung vom 28.04.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet das In‑Verkehr‑Bringen von Produkten, die Dimethylfumarat (DMF) enthalten, und tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/28/2009XXIV
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet das In‑Verkehr‑Bringen von Produkten, die Dimethylfumarat (DMF) enthalten, und tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den chemischen Stoff Dimethylfumarat (DMF) und legt fest, dass jedes Produkt mit DMF‑Gehalt über 0,1 mg/kg als DMF‑haltiges Produkt gilt.
  • DMF‑haltige Produkte werden als gefährliche Produkte nach dem Produktsicherheitsgesetz eingestuft.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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