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Verbot von DMF‑haltigen Produkten (DMF‑Verordnung) Verordnung vom 4/28/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/28/2009XXIV
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet das In‑Verkehr‑Bringen von Produkten, die Dimethylfumarat (DMF) enthalten, und tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den chemischen Stoff Dimethylfumarat (DMF) und legt fest, dass jedes Produkt mit DMF‑Gehalt über 0,1 mg/kg als DMF‑haltiges Produkt gilt.
  • DMF‑haltige Produkte werden als gefährliche Produkte nach dem Produktsicherheitsgesetz eingestuft.
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Hundstorfer Rudolf

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