Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/28/2009XXIV
Umwelt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet das In‑Verkehr‑Bringen von Produkten, die Dimethylfumarat (DMF) enthalten, und tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den chemischen Stoff Dimethylfumarat (DMF) und legt fest, dass jedes Produkt mit DMF‑Gehalt über 0,1 mg/kg als DMF‑haltiges Produkt gilt.
- DMF‑haltige Produkte werden als gefährliche Produkte nach dem Produktsicherheitsgesetz eingestuft.
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