Gemeinsame Technische Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika (Verordnung 128/2009)
Verordnung vom 30.04.2009Zusammenfassung
Die 128. Verordnung legt fest, welche gemeinsamen technischen Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika gelten und setzt damit die EU‑Entscheidung 2009/108/EG in Österreich um. Sie tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2010 für bereits vorhandene Produkte.Bundesministerium für Gesundheit4/30/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 128. Verordnung legt fest, welche gemeinsamen technischen Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika gelten und setzt damit die EU‑Entscheidung 2009/108/EG in Österreich um. Sie tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2010 für bereits vorhandene Produkte.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche technischen Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika gelten.
- Durch die Verordnung wird die EU‑Entscheidung 2009/108/EG in österreichisches Recht umgesetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.