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Änderung der Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung: neue Vorgaben für Eierverkauf
Verordnung vom 06.05.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung um neue Regeln für den Verkauf von Eiern aus eigener Haltung. Sie definiert, wann ein Einzelhändler diese Tätigkeit nur als geringe Nebentätigkeit ausüben darf und legt fest, dass er dann die EU‑Hygienestandards erfüllen muss.
Bundesministerium für Gesundheit5/6/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung um neue Regeln für den Verkauf von Eiern aus eigener Haltung. Sie definiert, wann ein Einzelhändler diese Tätigkeit nur als geringe Nebentätigkeit ausüben darf und legt fest, dass er dann die EU‑Hygienestandards erfüllen muss.

Schwerpunkte

  • Einzelhandelsbetriebe dürfen Eier von Farmgeflügel eigener Haltung nur dann als geringe Nebentätigkeit ausüben, wenn sie höchstens 2 000 Legehennenplätze betreiben und die Eier direkt an den Endverbraucher verkaufen oder nur auf Wunsch des Verbrauchers weiterverarbeiten.
  • Betriebe, die unter Absatz 3 fallen, müssen zusätzlich die Anforderungen aus der EU‑Verordnung 853/2004 erfüllen, konkret die Bestimmungen aus Anhang III, Abschnitt X, Kapitel I.
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Stöger Alois, diplômé

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