<!--[-->Änderung der Kosmetikverordnung – Übergangsfristen & neue Farbstoffe<!--]-->
Änderung der Kosmetikverordnung – Übergangsfristen & neue Farbstoffe
Verordnung vom 06.05.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 137/2009 passt die österreichische Kosmetikverordnung an die EU‑Richtlinie 2009/6/EG an, legt Übergangsfristen für bestimmte Stoffe fest und erweitert die Liste zulässiger Farbstoffe sowie die Kennzeichnungspflichten.
Bundesministerium für Gesundheit5/6/2009XXIV
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 137/2009 passt die österreichische Kosmetikverordnung an die EU‑Richtlinie 2009/6/EG an, legt Übergangsfristen für bestimmte Stoffe fest und erweitert die Liste zulässiger Farbstoffe sowie die Kennzeichnungspflichten.

Schwerpunkte

  • Stoffe aus Anlage 1 Nr. 167 dürfen bis zum 7. Oktober 2009 weiterhin in Kosmetikprodukten verwendet werden.
  • Für weitere Stoffe aus den Anlagen 1 und 2 gelten unterschiedliche Übergangsfristen: bis 13. Oktober 2009, 4. November 2009 bzw. 4. Februar 2010, abhängig vom jeweiligen Stoff.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.