Bundesministerium für Gesundheit5/6/2009XXIV
Umwelt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 137/2009 passt die österreichische Kosmetikverordnung an die EU‑Richtlinie 2009/6/EG an, legt Übergangsfristen für bestimmte Stoffe fest und erweitert die Liste zulässiger Farbstoffe sowie die Kennzeichnungspflichten.Schwerpunkte
- Stoffe aus Anlage 1 Nr. 167 dürfen bis zum 7. Oktober 2009 weiterhin in Kosmetikprodukten verwendet werden.
- Für weitere Stoffe aus den Anlagen 1 und 2 gelten unterschiedliche Übergangsfristen: bis 13. Oktober 2009, 4. November 2009 bzw. 4. Februar 2010, abhängig vom jeweiligen Stoff.
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