Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/7/2009XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Mai 2009 erkennt die Anhänger von Jehovas Zeugen als Religionsgesellschaft unter dem Namen „Jehovas Zeugen in Österreich“ an, basierend auf den Gesetzen von 1874 und 1998.Schwerpunkte
- Die Anhänger von Jehovas Zeugen werden als eigenständige Religionsgesellschaft anerkannt.
- Der offizielle Name der neuen Religionsgesellschaft lautet „Jehovas Zeugen in Österreich“.
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