Bundesministerium für Gesundheit5/7/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 140. Verordnung von 2009 ändert die Kunststoffverordnung 2003, um sie an die EU‑Richtlinie 2008/39/EG anzupassen. Sie legt neue Höchstwerte für zahlreiche Additive fest, führt eine Übergangsfrist bis zum 6. März 2010 ein und ergänzt Tabellen mit neuen Stoffen und technischen Spezifikationen.Schwerpunkte
- Die Absätze in § 9 werden neu strukturiert: die bisherigen Absätze 6 und 7 werden zu den neuen Absätzen 5 und 6 umbenannt.
- Für Kunststoffe, die noch nach den alten Bestimmungen hergestellt wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 6. März 2010.
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