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Klassifizierung von Medizinprodukten (2009)
Verordnung vom 11.05.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert die Risikoklassen für Medizinprodukte in Österreich und ordnet Brustimplantate sowie Gelenkersatzteile zwingend der höchsten Klasse III zu. In‑vitro‑Diagnostika werden nach EU‑Listen A und B klassifiziert. Sie trat am 21. März 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit5/11/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert die Risikoklassen für Medizinprodukte in Österreich und ordnet Brustimplantate sowie Gelenkersatzteile zwingend der höchsten Klasse III zu. In‑vitro‑Diagnostika werden nach EU‑Listen A und B klassifiziert. Sie trat am 21. März 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Alle Medizinprodukte (außer aktive implantierbare Produkte und In‑vitro‑Diagnostika) werden nach den Risikoklassen I, IIa, IIb und III eingeteilt, basierend auf den Kriterien des Anhangs IX der EU‑Richtlinie 93/42/EWG.
  • Brustimplantate werden unabhängig von ihrer Risikoeinstufung zwingend in die höchste Risikoklasse III eingruppiert.
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