Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich Erhebungen zum Bestand von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen durchführt, um EU‑Statistikpflichten zu erfüllen. Sie definiert Erhebungszeitpunkte, Stichprobengrößen, Auskunftspflichten der Landwirte sowie einen jährlichen Kostenbeitrag des Ministeriums.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/14/2009XXIV
EU‑Recht
Statistik
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich Erhebungen zum Bestand von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen durchführt, um EU‑Statistikpflichten zu erfüllen. Sie definiert Erhebungszeitpunkte, Stichprobengrößen, Auskunftspflichten der Landwirte sowie einen jährlichen Kostenbeitrag des Ministeriums.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss jährlich Viehbestandsstatistiken erheben, um die EU‑Verordnung 1165/2008 zu erfüllen.
- Für Schweine wird im Juni eine Stichprobe von 4 000 landwirtschaftlichen Betrieben befragt, während für Rinder eine Vollerhebung über Verwaltungsdaten erfolgt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.