<!--[-->Verordnung zur jährlichen Statistik über den Viehbestand<!--]-->
Verordnung zur jährlichen Statistik über den Viehbestand Verordnung vom 5/14/2009
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/14/2009XXIV
EU‑Recht
Statistik
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich Erhebungen zum Bestand von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen durchführt, um EU‑Statistikpflichten zu erfüllen. Sie definiert Erhebungszeitpunkte, Stichprobengrößen, Auskunftspflichten der Landwirte sowie einen jährlichen Kostenbeitrag des Ministeriums.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss jährlich Viehbestandsstatistiken erheben, um die EU‑Verordnung 1165/2008 zu erfüllen.
  • Für Schweine wird im Juni eine Stichprobe von 4 000 landwirtschaftlichen Betrieben befragt, während für Rinder eine Vollerhebung über Verwaltungsdaten erfolgt.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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