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Leistungs‑ und Förderungsstipendien‑Verordnung 2009 Verordnung vom 5/22/2009
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Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/22/2009XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die 155. Verordnung legt das Budget von 10,38 Mio. € für Leistungs‑ und Förderungsstipendien im Studienjahr 2008/2009 fest, verteilt es auf Hochschulen und hebt frühere Regelungen auf.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt das Gesamtbudget für Leistungs‑ und Förderungsstipendien im Studienjahr 2008/2009 auf 10.376.584,66 Euro fest.
  • Das Budget wird auf alle Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten verteilt; jede Einrichtung erhält einen festgelegten Betrag (z. B. Universität Wien 1.816.800 €, Universität Graz 835.001,28 € usw.).
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Hahn Johannes, Dr.

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