Tierimpfstoff‑Verordnung 2009 – Temporäre Genehmigung nicht zugelassener Tierimpfstoffe
Verordnung vom 28.05.2009Zusammenfassung
Die Tierimpfstoff‑Verordnung 2009 erlaubt bis zum 1. Juni 2010 den temporären Einsatz von sechs in Österreich nicht zugelassenen Impfstoffen, regelt deren Einfuhr und legt Melde‑ sowie Bewilligungspflichten fest.Bundesministerium für Gesundheit5/28/2009XXIV
Gesundheit
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Tierimpfstoff‑Verordnung 2009 erlaubt bis zum 1. Juni 2010 den temporären Einsatz von sechs in Österreich nicht zugelassenen Impfstoffen, regelt deren Einfuhr und legt Melde‑ sowie Bewilligungspflichten fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung erlaubt bis zum 1. Juni 2010 die Anwendung von sechs nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen, die bereits in anderen EU‑Staaten zugelassen sind.
- Die Einfuhr der Impfstoffe muss nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz erfolgen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.