<!--[-->Tierimpfstoff‑Verordnung 2009 – Temporäre Genehmigung nicht zugelassener Tierimpfstoffe<!--]-->
Tierimpfstoff‑Verordnung 2009 – Temporäre Genehmigung nicht zugelassener Tierimpfstoffe
Verordnung vom 28.05.2009

Zusammenfassung

Die Tierimpfstoff‑Verordnung 2009 erlaubt bis zum 1. Juni 2010 den temporären Einsatz von sechs in Österreich nicht zugelassenen Impfstoffen, regelt deren Einfuhr und legt Melde‑ sowie Bewilligungs­pflichten fest.
Bundesministerium für Gesundheit5/28/2009XXIV
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Tierimpfstoff‑Verordnung 2009 erlaubt bis zum 1. Juni 2010 den temporären Einsatz von sechs in Österreich nicht zugelassenen Impfstoffen, regelt deren Einfuhr und legt Melde‑ sowie Bewilligungs­pflichten fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erlaubt bis zum 1. Juni 2010 die Anwendung von sechs nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen, die bereits in anderen EU‑Staaten zugelassen sind.
  • Die Einfuhr der Impfstoffe muss nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz erfolgen.
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Stöger Alois, diplômé

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