Änderung der Kraftstoffverordnung 1999 – Einführung von Bioethanol & Superethanol E85
Verordnung vom 03.06.2009Zusammenfassung
Die Verordnung 168/2009 ändert die Kraftstoffverordnung 1999, um Bioethanol und den neuen Kraftstoff Superethanol E85 zu definieren und deren Qualitätsstandards festzulegen. Sie führt Begriffe wie „Substitutionsverpflichteter“ ein und legt ein Substitutionsziel von 5,75 % des Energiegehalts fossiler Kraftstoffe für das Jahr 2009 fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/3/2009XXIV
Umwelt
Energie
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 168/2009 ändert die Kraftstoffverordnung 1999, um Bioethanol und den neuen Kraftstoff Superethanol E85 zu definieren und deren Qualitätsstandards festzulegen. Sie führt Begriffe wie „Substitutionsverpflichteter“ ein und legt ein Substitutionsziel von 5,75 % des Energiegehalts fossiler Kraftstoffe für das Jahr 2009 fest.Schwerpunkte
- Der Begriff „Fahrzeugverbrennungsmotoren“ wird zu „Fahrzeugmotoren“ geändert, um die Formulierung zu vereinfachen.
- Ein neuer Begriff „Bioethanol“ wird definiert: ein aus Biomasse oder biologisch abbaubaren Abfällen hergestellter, unvergällter Ethanol mit mindestens 99 % vol Alkoholgehalt.
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